DIE RICHTLINIEN FÜR PROJEKTFÖRDERUNG
1. Anträge auf Projektförderung können jederzeit von Wissenschaftlern gestellt werden, die auf dem Gebiet der Herz- und Kreislaufforschung in Deutschland tätig sind. Es können bis zu 30.000.- € für ein Forschungsprojekt beantragt werden, eine höhere Förderung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Die notwendigen Formulare (Projektförderung) können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.
2. Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt elektronisch an die ADUMED-Stiftung geschickt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich. Die komplett ausgefüllten Antragsformulare sind dann in 4-facher Ausfertigung per Post an die ADUMED-Stiftung zu senden. Die elektronische Antragstellung wird jedoch ausdrücklich favorisiert.
 
Die Mittel werden für Personalkosten und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt. Geräte können von der ADUMED-Stiftung in der Regel nicht finanziert werden.
Finanzierungsbedingungen
1. Die Mittel sind strikt nur für das im Antrag genannte Vorhaben einzusetzen. Sollte sich der Verwendungszweck während der Laufzeit des Projektes ändern oder die Absicht bestehen, Gelder anders als ursprünglich beantragt auszugeben, muss dies der ADUMED-Stiftung unverzüglich mitgeteilt werden. Erst nach einem positiven Bescheid kann die anderweitige Verwendung der Gelder erfolgen.
2. Die ausgezahlten Mittel können von der ADUMED-Stiftung zurückgefordert werden, sofern diese nicht dem genehmigten Zweck zugeführt worden sind.
3. Nach Ablauf des ersten Förderjahres ist ein Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Die angegebenen Ausgaben müssen durch geeignete Unterlagen, z.B. Rechnungen, Quittungen etc. bestätigt werden. Nach Beendigung des Projekts ist eine von der mittelverwaltenden Institution bestätigte Abschlussrechnung einzureichen.
4. Die ADUMED-Stiftung behält sich vor, bei nicht nachprüfbaren Angaben die entsprechenden Gelder zurückzufordern.
1. Da die ADUMED-Stiftung die Ergebnisse der unterstützen Forschungsprojekte der Öffentlichkeit sowie der interessierten Fachwelt zugänglich machen möchte, erwartet sie von den Bewilligungsempfängern die Bereitschaft, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form mitzuwirken. Deshalb sollte mit dem Abschlussbericht eine für den medizinischen Laien verständliche Pressemeldung (etwa zwei DIN A 4 Seiten) mit den Ergebnissen des Projekts eingereicht werden.
2. Sollte der Bewilligungsempfänger sein Forschungsprojekt in den Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Agentur, elektronische Medien o.ä.) vorstellen, so ist die ADUMED-Stiftung darüber zu informieren. Er ist dann verpflichtet, bei jeder Präsentation seines Projektes auf die Förderung durch die ADUMED-Stiftung hinzuweisen.
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